4 novembre 2026
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Drohnen: Sudan kündigt Beschwerde gegen Äthiopien an

Sudan kündigt eine Beschwerde gegen Äthiopien wegen angeblicher Drohnenangriffe von seinem Territorium aus an. Addis Abeba wies diese Vorwürfe im Oktober zurück. Ägypten unterstützt Khartum, ohne eine militärische Intervention anzukündigen. Die Vereinten Nationen verurteilen die Angriffe der Kriegführenden und fordern den Schutz der Zivilbevölkerung, ohne ein Startland zu benennen.

Photographie d’archives de la salle du Conseil de sécurité de l’ONU à New York, accompagnée d’un titre sur la plainte soudanaise contre l’Éthiopie.
Salle du Conseil de sécurité de l’ONU, 28 novembre 2014. Photo d’archives : MusikAnimal, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0. Composition éditoriale Libnanews, sous la même licence ; photo entière redimensionnée, sans recadrage ni retouche. © MusikAnimal / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ — Source https://commons.wikimedia.org/wiki/File:United_Nations_Security_Council_in_New_York_City_2.JPG
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Die sudanesische Regierung gibt bekannt, dass sie beim UN-Sicherheitsrat und beim Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union Beschwerde gegen Äthiopien eingereicht hat. Er wirft seinem Nachbarn vor, Drohnenangriffe von seinem Territorium aus zuzulassen. Addis Abeba wies ähnliche Vorwürfe am 16. Oktober zurück. Die Herkunft des Flugzeugs bleibt umstritten.

Khartum bringt seine Vorwürfe vor internationale Gremien

In einer Erklärung der sudanesischen offiziellen Agentur SUNA vom 2. November 2026 behauptet die Regierung, eine Beschwerde gegen die äthiopischen Behörden eingereicht zu haben. Er forderte sie über Angriffe auf zivile Anlagen und Kraftwerke in mehreren Staaten des Sudan heraus.

Laut der Erklärung würden die Rapid Support Forces äthiopisches Territorium nutzen, um explosive Drohnen und mit Raketen ausgestattete Flugzeuge zu starten. Khartum erklärt, dass es seiner Beschwerde Unterlagen beigefügt hat und fordert, dass diese Operationen eingestellt werden. Diese Aussagen kommen von einer Konfliktpartei: Sie stellen keine unabhängige Zuschreibung von Angriffen dar.

Äthiopische Ablehnung vor Beschwerde

Der Streit wurde bereits auf der Sitzung des Sicherheitsrates am 16. Oktober 2026 aufgeworfen. Laut dem Transkript der Vereinten Nationen beschuldigte die sudanesische Delegation Äthiopien, der Ausgangspunkt für Drohnenangriffe zu sein. Seine Delegation hatte diese Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen und für unbegründet befunden.

Gleichzeitig hatte der äthiopische Vertreter Bedrohungen der Sicherheit seines Landes durch sudanesische Kriegsakteure angeprangert und zukünftige Elemente eines Waffenhandels angekündigt. Diese Position geht der Ankündigung der Beschwerde im November voraus: Sie kann nicht als Antwort auf diese neue Einreichung präsentiert werden.

Ägyptische Unterstützung ohne Ankündigung einer Intervention

Das gemeinsame Kommuniqué des ägyptischen Außenministeriums nach den Konsultationen vom 2. November in Kairo verurteilt Angriffe auf die sudanesische Infrastruktur, einschließlich Elektrizität und Hydraulik. Er schrieb sie Milizen zu, die Drohnen aus einem Nachbarland abfeuerten, ohne dieses Land in dieser Passage zu nennen.

Ägypten bekräftigt seine Unterstützung für die Einheit des Sudan und seiner Institutionen. Sie bringt ihre Bereitschaft zum Ausdruck, die nach dem Völkerrecht und dem Gemeinsamen Verteidigungsübereinkommen zulässigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Text kündigt jedoch keine militärische Intervention, keinen Einsatz- oder Einsatzplan an. Die beiden Regierungen bekräftigen auch ihren Widerstand gegen die einseitige Verwaltung des äthiopischen Staudamms am Nil, ein weiterer Reibungspunkt mit Addis Abeba.

UN verurteilt Angriffe von Kriegführenden

In einer Erklärung vom 31. Oktober 2026 verurteilt der Sprecher des Generalsekretärs der Vereinten Nationen die Verschärfung der Drohnenangriffe durch die Konfliktparteien. Es berichtet, dass Hunderte von Zivilisten im Sudan und in Abyei getötet wurden, darunter Frauen und Kinder, und verurteilt Angriffe auf kritische Infrastruktur, einschließlich Gesundheitseinrichtungen.

Diese allgemeine Feststellung stellt nicht die geografische Herkunft des von den sudanesischen Vorwürfen betroffenen Flugzeugs fest. Der Generalsekretär fordert die Kriegführenden auf, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Feindseligkeiten einzustellen, der erste Schritt zu einem politischen Ausgang des Krieges.

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